Schutzkonzept – Würde braucht Grenzen

Das Schutzkonzept wurde in einem gemeinsamen Prozess innerhalb der Dienstgemeinschaft der TelefonSeelsorge Ostbayern-Regensburg unter der fachlichen Begleitung von Vitus Rebl, Präventionsfachkraft an der Stabsstelle Kinder- und Jugendschutz des Bistums Regensburg, erarbeitet.

Einleitung: Kultur der Achtsamkeit

Wir achten jeden Menschen in seiner unantastbaren Würde und Einzigartigkeit. Die Haltung von Respekt und Wertschätzung ist Grundlage unserer Begegnungen und Beziehungen. Denn jeder Mensch ist ein von Gott geliebtes Geschöpf. Wir wollen, dass alle Menschen, die sich an uns wenden, um Rat und Hilfe zu finden, vor jeder Form körperlicher und seelischer Gewalt und vor der Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung ebenso geschützt sind wie auch wir. Daher gibt sich die Telefonseelsorge Ostbayern-Regensburg dieses Schutzkonzept. Telefonseelsorge ist den christlichen Werten und dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie bietet eine durch Aus- und Fortbildung, sowie Supervision qualifizierte Begleitung durch freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Telefon, Mail und Chat an. Am Telefon findet die Arbeit der Telefonseelsorge rund um die Uhr statt. Die Begleitung erfolgt anonym.

Sie besteht im Zuhören, Entlasten, emotionalen Stützen, Stabilisieren und in der Suizidprävention. Die Tätigkeit basiert auf einladender Offenheit. Telefonseelsorgerinnen und Telefonseelsorger sind bereit, sich einer anderen Person mit Interesse und Wohlwollen zuzuwenden. Erfolgreiche Kommunikation geschieht in der Balance von Nähe und Distanz. Die Beratungstätigkeit findet unter den Gesichtspunkten von Offenheit, Verschwiegenheit und Abgrenzung statt. Mitarbeitende achten jederzeit Würde und Integrität Ratsuchender. Im Kontakt mit ihnen und im Kontakt innerhalb der Arbeitsgemeinschaft achten sie auf eigene und fremde Würde und Integrität.

Gewalt

ist jede Verletzung der physischen oder psychischen Unversehrtheit eines Menschen. Wird Menschen innerhalb von Abhängigkeitsstrukturen gegen ihren Willen ein Verhalten oder Tun aufgezwungen, ist dies objektiv gewaltsames Handeln.

Körperliche Gewalt

ist jedes ungeduldige, grobe oder aggressive Berühren oder Anfassen einer Person.

Seelische Gewalt

ist ein Angriff auf die Selbstsicherheit und das Selbstbewusstsein eines Menschen. Sie kann in verschiedenen Facetten und mittels unterschiedlicher Verhaltensweisen und Strategien ausgeführt werden. Psychische Gewalt zielt darauf, den Anderen oder die Andere kleinzumachen, zu demütigen, zu verstören, zu verängstigen und Kontrolle und Macht über den Menschen zu gewinnen.

Sexualisierte Gewalt

ist psychische oder physische Gewaltausübung zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse, vor allem aber zur Ausübung von Macht. Sie verletzt die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen und seine sexuelle Integrität. Formen sexualisierter Gewalt sind auch sexistische Bemerkungen oder Handlungen und unerwünschte körperliche Annäherung. Man unterscheidet:

  • Grenzverletzungen
    können im Alltag vorkommen. Sie liegen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit und sind oftmals Ergebnis einer mangelnden Achtsamkeit, persönlicher oder fachlicher Unzulänglichkeit und lassen sich meist mit einer ernstgemeinten Entschuldigung aus der Welt schaffen.
  • Sonstige sexuelle Übergriffe
    Als sonstige sexuelle Übergriffe bezeichnet man Handlungen, die die Schwelle zur Strafbarkeit noch nicht überschritten haben, aber im Umgang unangemessen und nicht mehr zufällig (wie Grenzverletzungen), sondern beabsichtigt sind. Sie können als gezielte Desensibilisierung die Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs sein, Ausdruck eines mangelnden Respektes gegenüber Kindern und Jugendlichen oder auch Ergebnis fundamentaler fachlicher Defizite. Übergriffe setzen sich bewusst über eine abwehrende Haltung der Betroffenen, fachliche Regelungen oder gesellschaftliche Normen hinweg.
  • Strafbare Handlungen
    Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) sind immer strafbar. Dies ist eine absolute Grenze, auf eine (vermeintliche) Einwilligung des Kindes kommt es nicht an. Sexuelle Handlungen an oder mit Jugendlichen (Personen ab 14 Jahren bis unter 18 Jahren) sind unter deutlich engeren Voraussetzungen strafbar. Strafbar sind nicht nur sexuelle Handlungen, bei denen es zu einem körperlichen Kontakt kommt. Auch ohne Berührung kann eine Handlung strafbar sein, z.B. ein Kind zu sexuellen Handlungen an sich selbst auffordern, vor einem Kind masturbieren oder einem Kind pornografische Darstellungen zeigen.
  • Machtgefälle
    gibt es überall wo Menschen zusammenarbeiten und leben. Machtgefälle entstehen z. B. durch den Kontakt zwischen Ratsuchenden und Beratenden, großen Altersunterschied, sozialer Stellung, körperlicher Überlegenheit oder Autoritätsstellung. Entscheidend ist, dass die überlegene Person durch ihre Machtposition den Ablauf eines Geschehens und die Dynamik einer Beziehung diktieren kann. Die unterlegene Person ist gezwungen, den Wünschen der überlegenen Person Folge zu leisten (beispielsweise, weil sie sonst erhebliche Nachteile in Kauf nehmen muss, wie den Verlust einer Freundschaft oder den Ausschluss aus der Gemeinschaft).

Risikoanalyse

Risiken von Übergriffen innerhalb der Telefonseelsorge Ostbayern-Regensburg können zum einen baulich bedingt sein, zum anderen können sie in den Interaktionen zwischen Ratsuchenden und Beratenden und zwischen Kolleginnen und Kollegen im Haupt- und Ehrenamt geschehen. Hierzu wurde im Frühjahr 2024 eine detaillierte Befragung durchgeführt. Folgende Risiken wurden identifiziert.

  • Bauliche Gegebenheiten
    Die TS-Ostbayern ist in Räumlichkeiten untergebracht, deren Standort aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht wird.
  • Interaktionelle Risiken
    Der Kontakt zu Ratsuchenden geschieht medial vermittelt. Damit sind unmittelbare körperliche Gewaltanwendungen ausgeschlossen. Verbale Verletzungen können sowohl durch Ratsuchende als auch durch Beratende erfolgen, beispielsweise als Beschimpfungen, unangemessene Äußerungen, Wunsch nach sexueller Befriedigung, gezieltes Missverstehen usw. Daher ist psychische und sexualisierte Gewalt möglich. Ein Machtgefälle besteht zunächst vonseiten der Beratenden zu den Ratsuchenden; es kann aber auch umgekehrt vorkommen. Der Kontakt zwischen Haupt-, Ehrenamtlichen und den Honorarkräften und innerhalb der jeweiligen Gruppen bietet eine Vielzahl von Risiken der Gewaltausübung. In Aus- und Fortbildungen entsteht zwischen allen Beteiligten ein hohes Maß an Nähe, die sich in bestimmten Übungen auch körperlich ausdrückt. Daher wird bei allen Übungen auf das Prinzip der Freiwilligkeit und der Selbstbestimmung geachtet. Prinzipiell besteht ein Machtgefälle zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen, das sich vor allem aus der Definitionsmacht über soziale Interaktionen speist. Die Hauptamtlichen sind entsprechend gruppendynamisch ausgebildet bzw. erfahren, um diese Interaktionen fachlich korrekt zu gestalten. Körperliche Berührungen erfolgen ausschließlich in gegenseitigem Einvernehmen und können jederzeit unterbunden werden. Die Leitung achtet auf eine Atmosphäre der Wertschätzung, die abwertende Äußerungen verunmöglicht.
    Begegnungen in den Diensträumen (Supervision, Dienst, Arbeitstreffen) bergen das Risiko körperlicher und verbaler Grenzüberschreitungen.

Prävention

  • Personalauswahl und – entwicklung
    In den Bewerbungsgesprächen für Ehren- und Hauptamtliche und Honorarkräfte werden die Inhalte und Anforderungen des Schutzkonzepts vorgestellt. Bewerberinnen und Bewerber müssen seine Ziele und Inhalte bejahen. Die Aushändigung des Schutzkonzeptes mit der Verpflichtungserklärung, der Schweigepflichts- und der Datenschutzerklärung erfolgen für die Ehrenamtlichen vor Beginn der Ausbildung, für neue Hauptamtliche und Honorarkräfte vor der Vertragsunterzeichnung. Die jeweiligen Erklärungen bzw. Verpflichtungen werden zu den Akten der TelefonSeelsorge Ostbayern-Regensburg genommen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung muss von allen Haupt- und Ehrenamtlichen zusammen mit der unterschriebenen Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. Das Vorgehen zum Erhalt einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Anhang beschrieben. Die Leitung fordert von den Ehrenamtlichen in fünfjährigem Abstand eine Aktualisierung der Unbedenklichkeitsbescheinigung an, das Bistum Regensburg von der Leitung. Personen, die bereits in der Telefonseelsorge mitarbeiten, müssen innerhalb von zwölf Wochen nach Erhalt des Schutzkonzeptes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen.
  • Ausbildung
    In der Ausbildung bildet die Leitung ein Modell für den respektvollen und achtsamen Umgang miteinander. Die Sensibilität für eigene und fremde Belange als Selbst- und Fremdfürsorge wird geweckt. Themen der Ausbildung sind Nähe und Distanz, Beachten eigener und fremder Grenzen, die Erlaubnis zur Abgrenzung, Auftragsklärung und das Ablehnen von Aufträgen, Verhalten bei Grenzüberschreitungen durch Ratsuchende, Verhalten bei Grenzüberschreitungen durch Beratende. Ein selbstverantworteter Umgang mit zwischenmenschlichen Kontakten wird gelehrt. Auf das Schutzkonzept wird ausdrücklich hingewiesen. Die Standards der Telefonseelsorge (Anonymität, Vertraulichkeit, Unterlassen persönlicher Kontakte) werden vermittelt, Unvoreingenommenheit und Rückgabe der Verantwortung an die Ratsuchenden wird gelehrt.
  • Weiterbildung
    Für die Mitarbeitenden der Telefonseelsorge Ostbayern-Regensburg werden regelmäßig Weiterbildungen angeboten. Dabei werden auch Seminare zum Schutz der eigenen Gesundheit und Psyche angeboten. So werden die Qualität der Arbeit und der persönliche Schutz der Telefonseelsorgerinnen und –seelsorger verbessert.
  • Supervision
    Supervision dient der fachlichen Begleitung der Beratungs- und Seelsorgetätigkeit. Sie ist verpflichtend. Bei Verhinderung wird eine Entschuldigung erwartet.
    Die Supervision hat folgende Aufgaben:
    – Fallbesprechung
    – Wenn nötig thematische, informative Arbeit
    – Erörterung von internen Anliegen der TS-Ostbayern
    – Reflexion der Prozesse in der SV-Gruppe
    – Bei gravierenden Grenzüberschreitungen in der SV-Gruppe, die nicht intern geklärt werden können, ist ein Gespräch mit der Leitung zu suchen. Es besteht die Möglichkeit die Gruppe zu wechseln.
  • Reflexionsgespräche
    Für die Hauptamtlichen ist eine Reflexion des Schutzkonzepts, des eigenen Verhaltens und der Situation an der Stelle im Jahresgespräch verpflichtend. Für die Leitungen der Supervisionsgruppen findet zweimal im Jahr ein Supervisorentreffen über die Gruppenarbeit, sich für Fortbildungen ergebende Themen usw. statt. Dabei wird das Schutzkonzept in Erinnerung gerufen.
    Für die Ehrenamtlichen besteht jederzeit die Möglichkeit, ein Gespräch mit der Leitung zu führen.
  • Fortschreibung
    Dieses Schutzkonzept ist alle drei Jahre vom Geschäftsführendem Arbeitsteam (GAT) fortzuschreiben. Neu erkannte Risiken sind zu benennen und in die Prävention aufzunehmen. Unbeschadet davon können neu erkannte Risiken unmittelbar in das Schutzkonzept aufgenommen werden.

Verhaltenskodex

Telefonseelsorge lebt von der Anonymität der Mitarbeitenden. Sie darf ohne deren Willen nicht aufgehoben werden, z.B. für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit. Ratsuchenden gegenüber ist die Anonymität ein klares Gebot, um private Kontaktaufnahmen zu verhindern. Die Verschwiegenheit über alle Vorgänge, die Ratsuchende betreffen, ist selbstverständlich. Fachlicher Austausch bleibt davon unberührt, solange er die Persönlichkeitsrechte der Ratsuchenden wahrt. Ratsuchende haben das Recht, sich anonym an die Telefonseelsorge zu wenden. Persönliche Kontakte zu Ratsuchenden sind untersagt. Im Regelfall erfolgen seelsorgliche Beratungen per „Sie“. Ausnahmen sind bei Kindern und Jugendlichen möglich und ggf. medienspezifisch angemessen. Im Beratungskontakt ist von beiden Seiten auf Spitz- und Kosenamen zu verzichten.  Telefonseelsorge wird darauf drängen, dass Ratsuchende diese Regel akzeptieren. In der Onlineseelsorge sind Benutzernamen notwendig. Das Verhältnis von Nähe und Distanz muss im jeweiligen Kontakt (unter allen in der Telefonseelsorge agierenden Personen) immer neu ausgehandelt werden. Das Distanzbedürfnis einer Person hat Vorrang vor den Nähewünschen einer anderen. Dies gilt selbstverständlich auch für Körperkontakt, der immer in Achtsamkeit und Respekt vor dem Distanzbedürfnis des Gegenübers stattfindet (in Aus- und Fortbildung, Selbsterfahrung, Supervision, bei Begrüßungen im Team usw.). Wir verzichten auf sexualisierte, abwertende und gewalttätige Sprache.

Veröffentlichung

Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter wird dieses Schutzkonzept ausgehändigt. Sie oder er unterzeichnet die Verpflichtungserklärung (siehe Anlage). Auf der Homepage der TelefonSeelsorge Ostbayern-Regensburg wird dieses Schutzkonzept mit Ausnahme des Vorworts und des Punktes Bauliche Gegebenheiten veröffentlicht.

Interventionsleitfaden

Prävention ist wichtig, um Grenzverletzungen zu vermeiden. Im Falle von vorliegenden Grenzverletzungen, sonstigen sexuellen Übergriffen und strafbaren Handlungen hat der Betroffene die Möglichkeit, sich innerhalb der Telefonseelsorge Hilfe zu suchen. Dazu braucht es klare und verlässliche Beschwerdewege der Meldung und des Bearbeitens dieser Meldung, denn diese soll professionell und zeitnah bearbeitet werden. Unabhängig davon gibt es die Möglichkeit, sich direkt an die Beauftragten für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs der Diözese Regensburg oder der Diakonie Bayern zu wenden.Die Dokumentation dazu wird nach dem Ausscheiden des ehrenamtlichen Mitarbeiters oder der ehrenamtlichen Mitarbeiterin fünf Jahre aufbewahrt. Für Hauptamtliche gelten die Regelungen des Dienstgebers.

Die möglichen Wege sind:

1) Grenzverletzung durch Ratsuchende
– TS grenzt sich ab, weist auf unzulässiges Verhalten hin, beendet ggf. Kontakt mit Ankündigung
– Bei Bedarf: TS bringt Fall in die Supervision ein und / oder bespricht Fall mit Leitung

2) Grenzverletzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Telefonseelsorge Ostbayern-Regensburg und Grenzverletzung vom Berater zum Ratsuchenden
– Erlebte oder beobachtete Grenzverletzung
– Ruhe bewahren: Grenzverletzendes Verhalten stoppen und klären auf Verhaltensregeln hinweisen
– Verhaltensänderung anregen/zusagen und/oder Rücksprache mit Leitung*/GAT/Vertrauensperson
– Einschätzen der Situation: Planung des weiteren Vorgehens; Dokumentation
– Gespräch der Leitung*/GAT mit grenzverletzender Person;
– Abwägen der Auffassungen, ggf. Hinweis auf Grenzverletzung und Erwartung einer Verhaltensänderung
– Betroffene informieren
– Dokumentation

3) Sonstiger sexueller Übergriff innerhalb der Arbeitsgemeinschaft TelefonSeelsorge Ostbayern-Regensburg
– Erlebter oder beobachteter sexueller Übergriff
– Ruhe bewahren – Übergriffiges Verhalten stoppen und benennen auf Verhaltensregeln hinweisen – Verhaltensänderung anregen/zusagen und/oder
Rücksprache mit Leitung*/GAT/Vertrauensperson Einschätzen der Situation: Planung des weiteren Vorgehens; Dokumentation
– Gespräch der Leitung*/GAT mit übergriffiger Person – Abwägen der Auffassungen
– Hinweis auf Übergriff und Einfordern einer Verhaltensänderung – Betroffene informieren oder Entlastung der beschuldigten Person – Dokumentation

4) Strafbare Handlung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft TelefonSeelsorge Ostbayern-Regensburg
– Erlebte oder beobachtete strafbare Handlung
– Ruhe bewahren
– Leitung
– Meldung an Meldestelle
– Strafverfolgung

* An dem Gespräch wird die beschuldigte Person nicht teilnehmen.

Ansprechpartner gesucht?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Meldestellen

Bistum Regensburg

Wolfgang Sill
Telefon: 09633 9180759
E-Mail: wolfgang.sill@gmx.de

Susanne Engl-Adacker
Telefon: 0176 97928634
E-Mail: s.engl-adacker@gmx.de

DW Bayern

Viola Gellings
Telefon: 0911 0354442
E-Mail: gellings@diakonie-bayern.de

Für die Opfer von Körperverletzung

Rechtsanwalt Dr. Andreas Scheulen
Kanzlei Scheulen
Klee Center
Kleestraße 21-23
90461 Nürnberg

Tel.: +49 911 4611226
Fax: +49 911 4611227
E-Mail: info@kanzleischeulen.de